In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die standesamtliche Trauung in Deutschland.
Wie lange dauert eine standesamtliche Trauung?
Eine standesamtliche Trauung dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten. Die genaue Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Der individuellen Gestaltung durch den Standesbeamten
- Ob persönliche Elemente wie Musik oder Lesungen eingebaut werden
- Der Anzahl der Gäste (mehr Gäste bedeuten oft mehr Zeit für Ein- und Auszug)
- Ob Trauzeugen anwesend sind (deren Unterzeichnung nimmt zusätzliche Zeit in Anspruch)
Manche Standesämter bieten auch längere Trauungszeremonien von circa 30 bis 40 Minuten an, wenn das Brautpaar dies wünscht und entsprechend bucht. Bei beliebten Standesämtern kann die Zeit jedoch auch strikt begrenzt sein, besonders wenn mehrere Trauungen nacheinander stattfinden.
Für deine Planung solltest du neben der eigentlichen Trauungszeit auch Zeit für:
- Ankunft und Begrüßung (ca. 15 Minuten vor dem Termin)
- Gratulationen direkt nach der Zeremonie (ca. 15-30 Minuten)
- Fotos vor dem Standesamt (ca. 15-30 Minuten)
einkalkulieren, bevor es zum Sektempfang oder zur weiteren Feier geht.
Ist ein Ehepaar nach der standesamtlichen Trauung rechtmäßig verheiratet?
Ja, nach der standesamtlichen Trauung ist ein Paar rechtsgültig verheiratet. Die standesamtliche Trauung ist in Deutschland die einzige Form der Eheschließung, die rechtliche Wirkung entfaltet. Mit der Unterschrift im Standesamt und dem Eintrag ins Eheregister sind alle rechtlichen Aspekte der Ehe wirksam.
Nach der standesamtlichen Trauung:
- Seid ihr rechtmäßig verbundene Eheleute
- Könnt ihr einen gemeinsamen Familiennamen führen
- Habt ihr alle steuerlichen Vorteile einer Ehe
- Gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde)
- Habt ihr gegenseitige Unterhaltsansprüche
- Seid ihr gegenseitig erbberechtigt
Eine kirchliche oder freie Trauung, die nach der standesamtlichen Trauung stattfindet, hat keine weitere rechtliche Wirkung. Sie dient ausschließlich der religiösen oder persönlichen Bekräftigung des Eheversprechens.
Die Ehe beginnt rechtlich gesehen mit dem Tag der standesamtlichen Trauung, was auch für Berechnungen von Fristen (z.B. im Scheidungsrecht) relevant sein kann.

Kann man die Trauung verschieben oder absagen?
Ja, eine angemeldete standesamtliche Trauung kann verschoben oder abgesagt werden, allerdings sind dabei einige Punkte zu beachten:
Verschiebung der Trauung:
- Informiere das Standesamt so früh wie möglich
- Die Anmeldung zur Eheschließung bleibt sechs Monate gültig
- Ein neuer Termin muss innerhalb dieser sechs Monate liegen, sonst ist eine neue Anmeldung nötig
- Die Verfügbarkeit des neuen Wunschtermins kann nicht garantiert werden
- Es können zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen
Absage der Trauung:
- Teile dem Standesamt die Absage schriftlich mit
- Die bereits bezahlten Gebühren für die Anmeldung werden in der Regel nicht erstattet
- Informiere alle Beteiligten (Gäste, Dienstleister, etc.) so früh wie möglich
- Prüfe, ob bei gebuchten Dienstleistern Stornogebühren anfallen
Bei einer kurzfristigen Verschiebung oder Absage solltest du das Standesamt unbedingt telefonisch und schriftlich informieren. Eine ausschließlich schriftliche Mitteilung könnte zu spät bearbeitet werden.
Es ist ratsam, bei der Anmeldung der Eheschließung nach den genauen Bedingungen für Verschiebungen oder Absagen zu fragen, da die Regelungen je nach Standesamt variieren können.
Benötigt man für die standesamtliche Trauung einen Ehevertrag?
Nein, ein Ehevertrag ist für die standesamtliche Trauung nicht erforderlich. Ohne Ehevertrag gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Ein Ehevertrag ist jedoch in bestimmten Situationen sinnvoll:
- Wenn einer der Partner deutlich mehr Vermögen besitzt
- Bei Selbstständigkeit oder Unternehmertum eines Partners
- Bei Immobilienbesitz vor der Ehe
- Bei Kindern aus früheren Beziehungen
- Bei sehr unterschiedlichen Einkommensverhältnissen
- Wenn einer der Partner deutlich höhere Schulden hat
Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und kann folgende Bereiche regeln:
- Güterstand (z.B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft)
- Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche)
- Unterhaltsregelungen
- Regelungen im Todesfall
- Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung bei Scheidung
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Ehevertrag auch nach der Eheschließung noch geschlossen werden kann. Viele Paare entscheiden sich dafür, zunächst ohne Ehevertrag zu heiraten und diesen gegebenenfalls später zu erstellen, wenn sich die Vermögensverhältnisse ändern (z.B. Immobilienkauf, Unternehmensgründung).
Für die Erstellung eines Ehevertrags sollte immer fachkundige juristische Beratung in Anspruch genommen werden, da ungünstige Formulierungen später zu Problemen führen können.