Für die standesamtliche Trauung werden verschiedene Dokumente benötigt, die deine Identität nachweisen und bestätigen, dass du heiraten darfst. Die genaue Liste kann je nach persönlicher Situation variieren.
Grundlegende Dokumente, die jeder Partner vorlegen muss
Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen beide Partner folgende grundlegende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass (gültiges Ausweisdokument)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde im Original
- Meldebescheinigung des aktuellen Wohnsitzes (nicht älter als drei Monate)
- Bei Witwen/Witwern: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Bei Geschiedenen: Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Es ist wichtig zu beachten, dass die meisten Dokumente nicht älter als sechs Monate sein sollten. Bei der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister ist besonders zu beachten, dass das Ausstellungsdatum nicht älter als sechs Monate sein darf.
Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Kopien oder unbeglaubigte Abschriften werden in der Regel nicht akzeptiert.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist eines der wichtigsten Dokumente für die standesamtliche Trauung. Im Gegensatz zur einfachen Geburtsurkunde enthält sie alle relevanten Informationen zu deiner Geburt und deinem Personenstand.
Diese Abschrift kannst du bei dem Standesamt beantragen, in dessen Bezirk du geboren wurdest. Wenn du in Deutschland geboren bist, ist dies relativ unkompliziert. Das Dokument kann oft auch schriftlich oder online angefordert werden und wird dir dann per Post zugesandt.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält folgende Informationen:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Namen der Eltern
- Aktuelle Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- Eventuelle frühere Ehen
Wichtig: Die beglaubigte Abschrift darf zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als sechs Monate sein. Es ist daher ratsam, diese Urkunde erst kurz vor der geplanten Anmeldung zur Eheschließung zu beantragen.
Geburtsurkunde und weitere spezielle Unterlagen
Neben der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister kann in manchen Fällen auch die Geburtsurkunde im Original verlangt werden. Diese enthält zwar weniger Informationen als die beglaubigte Abschrift, wird aber dennoch häufig zusätzlich angefordert.
Je nach persönlicher Situation können weitere spezielle Unterlagen notwendig sein:
- Bei bestehender Betreuung: Genehmigung des Betreuungsgerichts
- Bei minderjährigen Heiratswilligen: Befreiung vom Ehemündigkeitserfordernis
- Bei vorheriger Eingetragener Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
- Bei Heirat mit einem Angehörigen eines EU-Landes: Bescheinigung über die Ehefähigkeit
- Bei Namensänderung: Urkunde über die Namensänderung
Diese Liste ist nicht abschließend und kann je nach individueller Situation und Standesamt variieren. Es ist daher ratsam, beim zuständigen Standesamt nachzufragen, welche Dokumente in deinem speziellen Fall benötigt werden.
Besondere Dokumente für verschiedene Lebensumstände (z.B. bei Scheidung)
Wenn du bereits verheiratet warst oder andere besondere Lebensumstände vorliegen, werden zusätzliche Dokumente für die standesamtliche Trauung benötigt:
Bei Geschiedenen:
- Eheurkunde der letzten Ehe
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Bei ausländischen Scheidungen: Anerkennung der Scheidung durch deutsche Behörden
Bei Witwen/Witwern:
- Eheurkunde der letzten Ehe
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Bei gemeinsamen Kindern:
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Bei Anerkennung der Vaterschaft: Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Bei Namenserklärungen:
- Formular zur Erklärung des künftigen Familiennamens
Wenn du einen Ehevertrag abschließen möchtest, solltest du dies vor der Eheschließung tun und das Dokument beim Standesamt vorlegen. Der Ehevertrag ist zwar keine Voraussetzung für die Eheschließung, kann aber wichtige rechtliche Aspekte eurer Ehe regeln.
Unterlagen für ausländische Staatsangehörige
Wenn einer oder beide Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden zusätzliche Dokumente benötigt:
- Bescheinigung der Ehefähigkeit vom Heimatland (bestätigt, dass keine Ehehindernisse vorliegen)
- Aufenthaltstitel oder Visum
- Reisepass
- Beglaubigte Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache (von einem vereidigten Übersetzer)
- Eventuell Ledigkeitsbescheinigung
- Bei Geflüchteten: Nachweis des Aufenthaltsstatus
Die genauen Anforderungen können je nach Herkunftsland stark variieren. Manche Länder stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. In solchen Fällen kann eine Befreiung von dieser Pflicht beim Oberlandesgericht beantragt werden, was jedoch Zeit und zusätzliche Kosten verursachen kann.
Es ist besonders wichtig, dass alle fremdsprachigen Dokumente von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Einfache Übersetzungen werden nicht akzeptiert.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die notwendigen Dokumente je nach Personengruppe:
| Personengruppe | Grunddokumente | Zusätzliche Dokumente | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Deutsche Staatsangehörige | Personalausweis, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Meldebescheinigung | Bei Vorehen: Eheurkunde mit Scheidungsvermerk | Dokumente nicht älter als 6 Monate |
| EU-Bürger | Reisepass/Ausweis, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Meldebescheinigung | Ehefähigkeitszeugnis, ggf. beglaubigte Übersetzungen | Anerkennung ausländischer Urkunden prüfen |
| Nicht-EU-Bürger | Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Meldebescheinigung | Ehefähigkeitszeugnis, Aufenthaltstitel, beglaubigte Übersetzungen | Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ggf. erforderlich |
| Geschiedene | Wie oben + Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk | Eheurkunde der Vorehe | Bei ausländischen Scheidungen: Anerkennung erforderlich |
| Verwitwete | Wie oben + Sterbeurkunde des Ehepartners | Eheurkunde der Vorehe | – |
